Beratungsförderung für Selbständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten

Lassen Sie uns gemeinsam einen Beitrag zu den 2015 von der UNO festgesetzen Zielen für nachhaltige Entwicklung leisten. Ökonomisch, sozial und ökologisch.

Veränderungen fangen im Kleinen an!

 

Die Förderlandschaft ist im stetigen Wandel. Ich bemühe mich, die für meine Zielgruppe relevanten Fördermittel immer aktuell zu halten, übernehme dafür aber keine Garantie. Bitte beachten Sie, dass alle Förderprogamme zeitlich befristet sind und ggf. auch schon früher auslaufen, wenn alle Mittel abgerufen wurden.

Einen Überblick über alle Förderprogramme finden Sie unter www.foerderdatenbank.de

Aktuell nutze ich neben den Selbstzahlerangeboten folgende drei Förderprogramme, die im folgenden näher vorgestellt werden:

  • INQA-Coaching – das mitarbeiter*innenorientierte Beratungsprogramm für KMU (2-249 Beschäftigte (Vollzeit) zur digitalen Transformation – deutschlandweit
  • BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows für Solo-Selbständige und Unternehmen bis max. 249 Beschäftigte (Vollzeit) – deutschlandweit
  • BPW – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW für Existenzgründungen in NRW

INQA-Coaching im Betrieb

Das INQA-Coaching erfolgt direkt vor Ort im Betrieb oder/und online anhand einer spezifischen agilen Methode mit Rollenkonzept und Vorgehensmodell.
Um auch Kleinstunternehmen unter 5 Beschäftigten eine Teilnahme zu ermöglichen, wurden die Vorgaben zu Rollen und Vorgehen für diese Zielgruppe entsprechend angepasst.
Die Begleitung, Moderation und Dokumentation der Arbeitsphasen muss durch einen autorisierten INQA-Coach erfolgen.
Ziel ist die Erarbeitung passgenauer Lösungen für einen personal-politischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf im digitalen Wandel in einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess im Betrieb.
Für die Durchführung von INQA-Coaching werden max. 12 Coachingtage à 1.200 Euro in einem Zeitraum von bis zu 7 Monaten veranschlagt.
Die Förderquote beträgt 80% und muss als Vorleistung vom Unternehmen bezahlt werden. (Rückerstattung)

Weitere Infos unter INQA-Coaching.

Downloads:

Flyer INQA-Coaching als pdf

Leitbild INQA-Coach als pdf

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  -  Förderung unternehmerischen Know-hows

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen. Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z.B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Beratungen dürfen eine max. Dauer von 5 Tagen (à 8 Stunden) nicht überschreiten und können in einem Zeitraum von 6 Monaten durchgeführt werden.
Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Ablauf einer konzeptionellen Beratung
Die Beraterin bzw. der Berater
bespricht die speziellen Probleme mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer und verschafft sich einen ersten Eindruck über die Unternehmenssituation,
stellt den Ist-Zustand des Unternehmens fest. Sie bzw. er nimmt den Betrieb oder einen Teilbereich kritisch unter die Lupe,
analysiert die Ist-Situation des Unternehmens im Rahmen des Beratungsauftrages (= Analyse),
untersucht sorgfältig die Ursachen der einzelnen Schwachstellen (= Benennung der Schwachstellen und deren Ursachen),
erarbeitet darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge (= Handlungsempfehlungen) und Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge in die betriebliche Praxis,
unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit.

Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Förderfähige Beratungskosten:
• Honorar des Beratungsunternehmens
• eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens
• Nicht förderfähige Beratungskosten:
• Umsatzsteuer
• Zertifizierungskosten

Standort der beratenen Betriebsstätte Fördersatz Maximaler Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg
Region Trier
80 % 2.800 €
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Land Berlin
Region Leipzig
50 % 1.750 €

Somit werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € netto gefördert.
Sie können Förderungen für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2028) erhalten. Die Höchstgrenzen pro antragstellendem Unternehmen liegen bei 2 Beratungen im Jahr (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt 5 Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie.
Neben diesem Förderkontingent müssen Sie auch die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Link zu BAFA Unternehmensberatung

 

Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) NRW

  • Für einen sicheren Start in die Selbstständigkeit
  • Für Existenzgründer und Existenzgründerinnen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
  • Beratungskostenzuschuss von 50% bis 90% durch NRW und EU
  • Intensive Einzelberatung durch Unternehmensberater/-innen
  • Pro Gründer/-in ein Tagewerk (á acht Stunden) in Anrechnung auf die Höchstzahlen von 4 bzw. 6 Tagewerke
    Zuschuss: 50 % eines Tagewerksatzes, maximal 510 €
    Zuschuss: 90 % eines Tagewerksatzes, maximal 918 € (für Gründerinnen und Gründer im Bezug des ALG I oder ALG II sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden, sofern eine vergleichbare Einkommenslage wie ALG II vorliegt)
  • Max. 8 Tagewerke à 8 Stunden

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freien Unternehmensberatern/-innen und erleichtert so das Gründen beziehungsweise die Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen unter Beratungsprogramm Wirtschaft (NRW)