Beratungsförderung für Selbständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten

Lassen Sie uns gemeinsam einen Beitrag zu den 2015 von der UNO festgesetzen Zielen für nachhaltige Entwicklung leisten. Ökonomisch, sozial und ökologisch.

Veränderungen fangen im Kleinen an!

 

Die Förderlandschaft ist im stetigen Wandel. Wir bemühen uns, die für unsere Zielgruppe relevanten Fördermittel immer aktuell zu halten, übernehmen dafür aber keine Garanie. Gerade während der Corona-Pandemie sind viele Förderprogramme aufgelegt worden, die sich an bestimmte Branchen richten z.B. Neustart Kultur, Stiftung Wohlfahrtspflege NRW oder die Digitalisierung des Einzelhandels. Bitte beachten Sie, dass alle Förderprogamme zeitlich befristet sind und ggf. auch schon früher auslaufen, wenn alle Mittel abgerufen wurden.

Einen Überblick über alle Förderprogramme finden Sie unter www.foerderdatenbank.de

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  -  Förderung unternehmerischen Know-hows

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Das Beratungshonorar kann mit 50% bezuschusst werden, bei Unternehmen in Schwierigkeiten auch mit 90%.
Jungunternehmen dürfen Beratungsleistungen von bis zu 4.000 EUR in Anspruch nehmen, Bestandsunternehmen (ab 2 Jahre) 3.000 EUR.

 

Selbständig und im Arbeitslosengeld II - Bezug?

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben Sie die Möglichkeit, kostenlose Beratungsleistungen zu erhalten.

Gründerstipendium NRW
Bewerbung 12 Monate vor Gründung oder bis 12 Monate nach Gründung.
Für innovative Ideen. 1.000 Euro pro Monat. Für 1 Jahr.

EXIST - Gründen aus der Uni
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld I - Empfänger
Arbeitslosengeld I - Empfänger können einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen, wenn Sie noch 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben. Arbeitslosengeld II - Empfänger können bei Existenzgründung einen Antrag auf Einstiegsgeld stellen.

Aktivierung- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für Arbeitssuchende

Vieles ist möglich, damit Sie beruflich wieder Fuß fassen:

  • neue berufliche Kenntnisse erwerben,
  • eine Selbständigkeit vorbereiten oder
  • durch Coaching bei Bewerbungen punkten.

Finden Sie die Maßnahme bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, die Ihnen weiterhilft.

 

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

  • Für einen sicheren Start in die Selbstständigkeit
  • Beratungskostenzuschuss von 50% bis 90% durch NRW und EU
  • Intensive Einzelberatung durch Unternehmensberater/-innen
  • Speziell für Kleingründungen: die Zirkelberatung (Gruppencoaching und Einzelberatung von 4-5 Personen)
  • Pro Gründer/-in ein Tagewerk (á acht Stunden) in Anrechnung auf die Höchstzahlen von 4 bzw. 6 Tagewerke
    Zuschuss: 50 % eines Tagewerksatzes, maximal 400 €
    Zuschuss: 90 % eines Tagewerksatzes, maximal 720 € (für Gründerinnen und Gründer im Bezug des ALG I oder ALG II sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden, sofern eine vergleichbare Einkommenslage wie ALG II vorliegt)
    Eigenanteil: mindestens 50 €
  • Max. 4-6 Tagewerke à 8 Stunden

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freien Unternehmensberatern/-innen und erleichtert so das Gründen beziehungsweise die Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

„Im Fokus des neuen Programmzweigs „Gestärkt durch die Krise“ steht der Aufbau und die Stärkung organisationaler Resilienz. Das heißt, Unternehmen sollen darin unterstützt werden, eine widerstandsfähige und innovationsbereite Unternehmenskultur zu etablieren, um die COVID-19-Pandemie und deren Folgen gut und nachhaltig zu meistern, aber auch auf weitere Krisen besser vorbereitet zu sein.“ Quelle: BMAS

Potenzialberatung und unternehmensWert:Mensch

Das Förderprogramm unternehmens-wert-mensch (bundesweit) und die Potenzialberatung (NRW) sind Förderprogramme speziell zugeschnitten auf kleine Unternehmen und den Mittelstand. Professionelle Beratung zu Themen wie Führung, Kommunikation, Arbeitsorganisation, Gesundheitsförderung und Wissenstransfer unter Einbeziehung der Beschäftigten werden unterstützt.
Lern- und Veränderungsprozesse in mittelständischen Unternehmen anzustoßen, darauf zielt das Förderprogramm ab.

Förderung: max. 10 Beratertage à 1.000 EUR im Zeitraum von 9 Monaten, Splitting in 2 Anträge möglich

Zuschuss: 50% des Netto-Honorars, Kleinstunternehmen mit 1 bis 9 Mitarbeiter: 80 % des Netto-Honorars.

In NRW gibt es bereits seit Jahren ein erfolgreiches Beratungsförderprogramm: die Potenzialberatung. Die Potenzialberatung wurde am 1.10.2015 flächendeckend auf das gesamte Bundesgebiet unter dem Namen „unternehmensWert:Mensch “ ausgeweitet.

 

NEU seit Oktober 2017: unternehmensWert:Mensch Plus. Arbeiten 4.0 in Lern- und Experimentierräumen erproben.

Lernen Sie unter Anleitung eines externen Moderators eine Methode kennen, die Sie befähigt in betrieblichen Lern- und Experimentierräumen Neuland zu gestalten.

  • Instrument des gemeinsamen Lernens der Gestaltung im digitalen Umbruch.
    Grundlegende Veränderungen der digitalen Arbeitswelt als Gegenstand.
    Ergebnisoffenheit als Voraussetzung.
    Praxisorientiertes, inkrementelles und beteiligungsorientierte Vorgehen.
  • Erfahrungen von Pilotteams werden gemeinsam bewertet und in Lernprozesse für das Unternehmen überführt.
  • Konsequente und permanente Beteiligung der Mitarbeitenden bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen ist Kern des Konzept.

Zur Abgrenzung beider Programme wurde in NRW folgende Regelung getroffen:

  • Unternehmen mit 1 – 9 Mitarbeiter ⇒ Programm „unternehmensWert:Mensch“. Zuschuss 80 % des Netto-Honorars.
  • Unternehmen mit 1 – 249 Mitarbeiter, auch Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand mit Arbeitsstätte in NRW ⇒ Potenzialberatung NRW. Zuschuss 50% des Netto-Honorars.
  • „unternehmenswert:Mensch Plus“ gilt bundesweit für Unternehmen mit 1 – 249 Mitarbeiter. Zuschuss 80% des Netto-Honorars.

Potenzialberatung ist Bestandteil der Fachkräftesicherung in NRW (Zitat MAIS)

Wettbewerbsfähig bleiben

Förderangebot Potentialberatung unterstützt Betriebe und Beschäftigte, Potentiale zu erkennen und betriebliche Lösungen zu finden.

Informationen und Beratung erhalten Unternehmen bei den landesweit rund 100 Beratungsstellen – beispielsweise Regionalagenturen, Kammern und Einrichtungen der Wirtschaftsförderung. Die Betriebe erhalten anschließend einen Beratungsscheck, der ihnen eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der Potentialberatung ermöglicht.

Teamarbeit fördern

Die Potentialberatung setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Schließlich sind Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Belegschaft gerade für kleinere und mittlere Betriebe das wichtigste Kapital.

Betriebsspezifische Lösungen

  • Arbeitsorganisation
    Dabei kann es gehen um die Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb, den Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle, interner / externer Kommunikation und Kooperation, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden.
  • Kompetenzentwicklung
    Themen können sein: Personalentwicklung, Qualifizierung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit Innovationen durch kompetente Beschäftigte.
  • Demografischer Wandel
    Dazu gehören insbesondere Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, damit (insbesondere ältere) Beschäftigte ihre Arbeit lange und gesund ausüben können.
  • Digitalisierung
    Hier geht es insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik.
  • Gesundheit
    Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und Work-Life-Balance.

Leitfaden für Unternehmen

Das G.I.B. NRW hat einen umfassenden Leitfaden zur Förderung der Arbeitsgestaltung und Fachkräftesicherung herausgegeben, den Sie herunterladen können.